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Cegedim veranstaltet am 18. und am 20. September ein kostenloses Webinar zur E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich.
Cegedim, führender Dienstleister zur Integration digitalisierter Belegaustauschprozesse, veranstaltet an zwei Tagen im September ein Webinar zur E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich. Tim Roßky, Geschäftsführer der Cegedim e-Business GmbH, stellt sich am 18. und am 20. September 2023 den Fragen zur kommenden E-Rechnungs-Verordnung. Die Teilnahme ist für beide Live-Webinare jeweils kostenlos.
„Der Grund, warum man sich für dieses Webinar anmelden sollte, liegt auf der Hand“, so Tim Roßky, Webinarleiter und Geschäftsführer von Cegedim e-Business in Deutschland. „Viele haben zwar schon vernommen, dass die Regierung eine Pflicht zur E-Rechnung vorsieht. Aber es sind bis dahin sicher noch einige Fragen offen: Wer ist davon betroffen? Wann ist es soweit? Was müssen Unternehmer beachten?“
Die kostenfreien Online-Webinare finden wahlweise am Montag, 18. September 2023 um 14:00 Uhr oder am Mittwoch, 20. September 2023 um 9:30 Uhr statt. Im Verlauf der digitalen Seminarworkshops erhalten die Teilnehmenden kompakt brandaktuelle Informationen zu den relevanten Vorgaben und wichtigen Deadlines rund um die kommende E-Rechnungs-Pflicht für B2B-Transaktionen in Deutschland und ganz Europa. Zudem gibt es einen spannenden Einblick in den vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) – inklusive vorgesehenen Formaten, etwaigen Ausnahmen und möglichen Übergangsfristen. Das Webinar richtet sich an all diejenigen, die sich zum Thema „E-Rechnungs-Pflicht B2B“ grundsätzlich informieren oder sich einfach auf den aktuellen Stand bringen möchten.
„Ich freue mich sehr auf die Möglichkeit, per Live-Diskussion Details zu den als „echte“ E-Rechnung akzeptierten Formaten oder dem wahrscheinlichsten Zeitpunkt der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gesetzes zu erläutern“, erklärt Roßky weiter. „Neben dem exklusiven 15-minütigen Update zur E-Rechnung bei B2B-Geschäften gibt es überdies ausreichend Zeit für Fragen. Sehr gerne können diese Fragen auch schon vorab eingereicht werden. Dazu antworten Interessierte einfach per Reply auf ihre jeweilige Anmeldebestätigung.“
Informationen und Details zu beiden Webinar-Terminen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden sich unter https://go.sybycegedim.de/.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Cegedim e-Business GmbH
Frau Sylvie Lübeck
Landsberger Str. 402
81241 München
Deutschlandfon ..: +49 (0)89.45.23.083-0
fax ..: +49 (0)89.45.23.083-10
web ..: https://www.sybycegedim.de
email : sylvie.luebeck@cegedim.comÜber die Cegedim e-Business GmbH
Seit 2019 ist die Cegedim e-Business GmbH Teil der Cegedim Gruppe. Der spezialisierte Dienstleister unterstützt Unternehmen rund um den digital(isiert)en Belegaustausch mit B2B-Kunden und -Lieferanten als auch Mitarbeitenden. Unter der Leitung von Tim Roßky ermöglichen die ausgewiesenen Digitalisierungsexperten von der Münchner Deutschlandzentrale aus die nahtlose Integration digitalisierter Belegaustauschprozesse in bestehende ERP-Systeme unterschiedlichster Anbieter wie SAP und Microsoft Dynamics. Dafür stehen neben der bewährten Belegaustausch-Lösung „eBeleg Service“ nun auch die mit weit über 2.000.000 angebundenen Unternehmen international führenden „SY Business“ Services zur Digitalisierung des Procure-to-Pay (P2P) wie auch des Order-to-Cash (O2C) Prozesses zur Verfügung.
Die Cegedim e-Business arbeitet darüber hinaus aktiv in einschlägigen Gremien mit, sowohl auf europäischer Ebene in der EESPA als auch im Vorstand des deutschen Verbands elektronische Rechnung (VeR).
Mehr unter www.sybycegedim.de
Pressekontakt:
comprisma GmbH – Agentur für Inbound Content Marketing & PR
Herr Björn Berensmann
Dachauer Str. 14
80335 Münchenfon ..: 089954575450
web ..: https://www.comprisma.de
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E-Rechnungs-Pflicht für B2B: Kostenloses Webinar zu Anforderungen, Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen
veröffentlicht am 28. August 2023 in der Rubrik Presse - News
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E-Rechnungs-Pflicht für B2B: Kostenloses Webinar zu Anforderungen, Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen
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