-
Die GRUNDUM Immobilien GmbH zeigt Ihnen welche Punkte beachtet werden sollten bei einem Kaufvertrag bei einer gebrauchten Eigentumswohnung.
Bei der Gestaltung des Kaufvertrags ist zwar fast alles individuell regelbar, trotzdem gibt es eine sinnvolle Gliederung. Die Inhalte eines Kaufvertrages ergeben sich u.a aus den Bestimmungen der §§ 433ff. BGB. Diese regeln im Einzelnen, was sich Käufer und Verkäufer eines Objekts gegenseitig schulden und was sie zu erbringen haben.
Um anschaulich zu verdeutlichen, wie ein Vertrag aufgebaut sein kann und was unter keinen Umständen darin fehlen sollte, ist nachfolgend stichwortartig aufgelistet, an was unbedingt zu denken ist.1. Wer schließt mit wem den Vertrag?
2. Was exakt wird veräußert? Exakte Beschreibung des Grundstücks hinsichtlich Lage, Größe, Flurnummer, Auszug aus dem Grundbuch etc. Genauso exakte Beschreibung des Gebäudes in Form einer Baubeschreibung inklusive Pläne (mit Baugenehmigungsplanung und Werkplänen, nach Möglichkeit im Maßstab 1:50 mit Details) als Anlage, mit Angaben zu allen Materialien, Flächen und anderen Maßen, soweit vorhanden.
3. Der Teilungsplan und die Teilungserklärung mit allen eingetragenen 1:1000er Anteilen und allen diesbezüglichen Grundbucheintragungen inklusive aller Gebrauchsregelungen und Sondernutzungsrechte.
4. Der Kaufpreis mit Angabe der Währung. Als Anlage hierzu ein Zahlungsplan, in dem im Einzelnen festgelegt ist, nach welchen Modalitäten die Zahlung im Detail abgewickelt wird (wann, in welchen Raten, über welches Notaranderkonto etc.).
5. Die Eintragung einer Auflassungvormerkung im Grundbuch gemäß § 883 BGB.
6. Die Bezugsfertigkeit der Wohnung bzw. die Übergabe der geräumten Wohnung (z.B. wann und in welchem Zustand? Datum! Dies ist wichtig, wenn die Wohnung zurzeit noch bewohnt oder vermietet ist).
7. Falls die Eigentumswohnung vermietet ist, alle mit den Mietern eingegangen vertraglichen Vereinbarungen (Mietvertrag).
8. Die Besitzübergabe mit dem Übergang aller Nutzen und Lasten. (Wann ist der Übergang und welche Nutzen und Lasten gehen über?)
9. Haftung für Sachmängel (der Verkäufer haftet dafür, dass das Bauwerk entsprechend der Baubeschreibung dem genehmigten Bauplan unter Verwendung normgerechter Baustoffe und Arbeits- und Ausführungsweisen nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, saniert und unterhalten wurde). Hier ist, soweit möglich, auch die Haftung für Altlasten zu fixieren.
10. Haftung für Rechtsmängel (der Verkäufer haftet dafür, dass der Vertragsgegenstand bei Umschreibung auf den Verkäufer unbelastet ist, mit Ausnahme der vom Käufer bereits selbst mit Zustimmung des Verkäufers eingetragenen Belastungen, z.B. zur Kaufpreisfinanzierung durch die Bank).
11. Erschließungskosten. Wer trägt welche Kosten, insofern hier noch etwas anfällt?
12. Rücktrittsrechte. Wer kann unter welchen Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten?
13. Protokoll über den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Kaufs und Regelungen über den Verkauf von Inventar oder Ausbau von Einrichtungsgegenständen (z.B. Küche).
14. Regelungen für den Fall, dass der Zustand der Wohnung erheblich vom Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung abweicht (z.B. Schäden an Türen, Fenstern, defekte Rollläden usw.).
15. Bestimmungen für den Vollzug: Schriftlich fixierter Vollzugsauftrag an den Notar. Wer trägt hierbei welche Kosten?
16. Ausfertigungen und Abschriften (An wen gehen welche Ausfertigungen des Kaufvertrages? An Verkäufer und Käufer, an das Grundbuchamt, an die Grunderwerbssteuerstelle, an den Gutachterausschuss und an die Gläubiger).
17. Hinweise und Belehrungen durch den Notar.
18. Salvatorische Klausel.
Wird Ihnen von der Gegenseite ein Kaufvertrag vorgelegt, sollten Sie diesen in aller Ruhe und in allen Einzelheiten prüfen. Haben Sie an einzelnen Paragraphen ernste Zweifel, sollten Sie einen erfahrenen und auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Der Notar, vor dem der Kaufvertrag später beurkundet wird, prüft den Inhalt des Kaufvertrages nicht auf seine Ausgewogenheit oder Ähnliches, er beurkundet ihn auschließlich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschlandfon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.dePressekontakt:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbadenfon ..: 0611974514140
web ..: http://grundum.de
email : info@grundum.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Informieren.eu verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Informationen verlinken? Der Quellcode lautet:
Der Kaufvertrag einer gebrauchten Eigentumswohnung – GRUNDUM Immobilien GmbH
veröffentlicht am 14. Mai 2019 in der Rubrik Presse - News
Dieser Content wurde auf Informieren 128 x angesehen • Content-ID 68717
Der Kaufvertrag einer gebrauchten Eigentumswohnung – GRUNDUM Immobilien GmbH
Lesezeit dieser Information ca. 2 Minuten, 30 Sekunden
News-ID 68717
auf Informieren suchen
neu veröffentlicht – jetzt informieren
- Etruscus bringt sein Porphyr-Ziel Zappa voran und entwickelt ein kilometergroßes REE-Prospektionsgebiet bei Rock & Roll, British Columbia
- Endeavour Silver Corp. kündigt 73 Millionen US$ Bought-Deal Finanzierung an
- O3 Mining beginnt mit Bohrungen auf Globexs Royalty-Claims Florence und Cameron
- Bolt Metals will sich angesichts der erneuten Konzentration auf einheimische Ressourcen als führendes Unternehmen in der Mineralexploration in den USA positionieren
- BackupChain Backup Software, Veeam Konkurrent, veröffentlicht Update für Windows Server 2025
- Condor kündigt eine 10-Millionen-Dollar hohe Finanzierung an, an der sich Großaktionär Eurasia Resource Value S.E. und andere strategische Investoren beteiligen
- Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
- PVC-Planen im Garten: Schutz, Ordnung und Vielseitigkeit
- American Aires präsentiert beim „Next Frontier of UFC Training and Performance“ Symposium des UFC Performance Instituts seine fortschrittliche Technologie
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Internet (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connetar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
Informieren – Archiv
Informieren und Werben