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Unternehmen können die Arbeitnehmer per Entgeltverzicht an der eigenen pauschaldotierten Unternehmenskasse beteiligen. Das verbessert die Ergebnisse nachhaltig.
Die rechtliche Ausgangssituation ist schnell erklärt. Jeder Arbeitnehmer hat gemäß Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Arbeitgeber einen Teil des vereinbarten Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet. Gefördert wird diese Form der betrieblichen Altersversorgung, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden. Im Gegenzug ist die spätere Rentenzahlung einkommensteuerpflichtig und unterliegt grundsätzlich Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
„Leider kursiert die Legende, dass diese sogenannte Entgeltumwandlung nur in Verbindung mit den bAV-Formen der Direktversicherung und der Pensionskasse möglich ist. Das ist aber falsch, denn die Entgeltumwandlung lässt sich auch mit der pauschaldotierten Unternehmenskasse verbinden, wodurch diese Durchführungsart der betrieblichen Altersvorsorge dann aus Verpflichtungen des Unternehmens und einer Eigenleistung des Arbeitnehmers gestaltet wird“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin (www.bacon-pension-trust.ag). Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschaldotierten Unternehmenskasse in der selbst entwickelten und rechtlich geschützten Form des corporate cash fund® um. Die Implementierung der pauschaldotierten Unternehmenskasse ist für das Unternehmen eine reine Beratungsleistung. Daher verkauft oder vermittelt die bacon pension trust AG keine Finanz- oder Versicherungsprodukte.
Auf diese Weise lassen sich die Ergebnisse der pauschaldotierten Unternehmenskasse erheblich für jeden Arbeitnehmer verbessern – denn es kommen ja zu den Dotierungen des Unternehmens Monat für Monat Zahlungen hinzu, die sich über die Jahre (oder sogar Jahrzehnte) rentieren. Die Höhe des Eigenbeitrags legt der Arbeitnehmer individuell selbst fest. Eine enge prozentuale Grenze der Beiträge wie bei den übrigen, versicherungsförmigen, Durchführungswegen gibt es nicht.
„Das kann oder will sich natürlich nicht jeder Arbeitnehmer erlauben. Aber nehmen wir einen Entgeltverzicht in Höhe von 100 Euro monatlich und einer freiwilligen Kapitalzusage durch den Arbeitgeber von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 20 Jahren bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente. Dann kommt am Ende ein Grundstockvermögen rund 83.000 Euro zusammen, während das wachsende Guthaben in der pauschaldotierten Unternehmenskasse durchschnittlich mit drei Prozent jährlich verzinst wird“, rechnet Frank Strehlau beispielhaft vor.
Unternehmen können durch die Kombination aus arbeitgeberfinanzierten Zusagen und Entgeltverzicht zum einen die Ergebnisse der eigenen Unternehmenskasse verbessern, zum anderen aber auch den eigenen Aufwand verringern, indem sich die Mitarbeiter eben daran beteiligen. Der Vorteil einer höheren Substanz: Es steht mehr Geld zur Verfügung, das über die pauschaldotierte Unternehmenskasse vom Betrieb für Investitionen genutzt werden kann. „Das Prinzip der Unternehmenskasse ändert sich auch bei einem Entgeltverzicht nicht: Die Liquidität kann steuerlich begünstigt für unternehmerische Projekte oder eine kapitalmarktorientierte Vermögensverwaltung genutzt werden. Der Mehrertrag über die verzinste Zusage hinaus verbleibt dann beim Unternehmen“, sagt der bacon pension trust-Vorstand.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
bacon pension trust ag
Herr Frank Strehlau
Bismarckstraße 107
10625 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 30 610818100
web ..: http://www.bacon-pension-trust.ag
email : info@bacon-pension-trust.agÜber die bacon pension trust AG
Die bacon pension trust AG mit Sitz in Berlin ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert hat. Die bacon pension trust AG wird vom Bank- und Finanzierungsexperten Frank Strehlau als Vorstand geführt, dem Aufsichtsrat steht Prof. Dr. Holger Wassermann vor. Im Fokus der Tätigkeit steht die Errichtung und dauerhafte Beratung sogenannter pauschal dotierter Unternehmenskassen für mittelständische Unternehmen, um dadurch eine optimale Struktur in der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen, finanzielle Vorteile herzustellen und Haftungsrisiken für Unternehmer und Unternehmen weitgehend zu reduzieren. Dafür haben die Experten das rechtlich geschützte System des corporate cash fund® als betriebswirtschaftlich erfolgreichsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt, in anerkannten Fachpublikationen erläutert und bereits bei einer ganzen Reihe von mittelständischen Unternehmen erfolgreich etabliert. Ebenso berät die bacon pension trust AG bei der Implementierung und Administration von Contractual Trust Arrangements (CTAs), der Sanierung von Pensionszusagen und Direktversicherungen sowie der Verwaltung von Zeitwertkonten. Bei der Rückabwicklung ungünstiger Direktversicherungen und Pensionszusagen arbeitet die Beratungsgesellschaft mit etablierten Partnern zusammen und bietet innovative, rechtlich und steuerlich optimale Lösungen, um Altverträge aufzulösen und die frei werdenden Gelder in effiziente und kostengünstige Systeme zu investieren. Entscheidend dabei: Die bacon pension trust AG verkauft oder vermittelt keine Versicherungsprodukte, sondern ist ausschließlich in der Beratung tätig. Weitere Informationen unter www.bacon-pension-trust.ag
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbachfon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Betriebliche Altersversorgung: Entgeltumwandlung mit pauschaldotierter Unternehmenskasse
veröffentlicht am 4. März 2019 in der Rubrik Presse - News
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Betriebliche Altersversorgung: Entgeltumwandlung mit pauschaldotierter Unternehmenskasse
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